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  • AutorenbildKarolina Kulik

Individuelles Planen

Aktualisiert: 7. Aug. 2019


Während Bebauungspläne früher oft nur wenig vorgaben, regeln sie heute bei der Bebauung von Neubaugebieten vieles im Detail.


Aber wie kann ich überhaupt noch ein individuelles Haus planen, wenn so viel von vornherein festgeschrieben ist?   


Dazu drei Ideen.


1. Der Grundriss


Für die meisten Kunden ist der Zuschnitt des Grundrisses wichtig, und den setzt kein Bebauungsplan fest. Auch wenn die Seite des Zugang zum Gebäude vorgeschrieben sein sollte: was hinter der Eingangstür passiert, legen Architekt und Bauherr individuell nach Wunsch fest. Im Austausch mit Ihrem Planer finden Sie die Aufteilung, die genau Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Ein Architektenhaus unterschiedet sich vor allem dadurch von einem Haus von der Stange: es geht um Ihre Wünsche und Bedürfnisse.



2. Die Fassade


Ihr Wunsch-Grundriss ist die Grundlage für die Fassaden und damit die Außenansicht des Gebäudes. Im Planungsprozess wird laufend zwischen Raumaufteilung und Außenansicht abgestimmt. Denn beides soll gelingen: das Haus soll praktikabel geschnitten und angemessen belichtet sein und auch von außen gut aussehen. Das Ergebnis dieser manchmal langen Suche aus unzähligen Anordnungsvarianten ist immer anders und immer individuell. 



3. Die Materialwahl


Auch wenn teilweise sogar die Farbe der Außenwände oder der Bedachung oder die Höhe der Umzäunung in Bebauungsplänen festgesetzt wird, es gibt doch immer Zwischentöne und Nuancen, in welchen Sie sich bewegen können. Es gibt tausende Farbtöne und verschiedenste Materialien, passend zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget. Die Kombination aller dieser Entscheidungen führt zu Ihrem individuellen Ergebnis.

Tipp:

Sich an die Vorgaben der Bebauungspläne zu halten, ist der einfachste Weg der Planung. Es verlängert und erschwert den Planungsprozess und kostet Geld und Nerven, wenn Sie

Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen benötigen. Oft können Befreiungen nicht genehmigt werden, da es dafür keine stichhaltige Begründung gibt. "Weil ich es gerne so haben will" ist leider keine Begründung im baurechtlichen Sinne. Einer Befreiung wird aus meiner Erfahrung nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Einzelfällen stattgegeben. Detaillierte Vorgaben lassen nämlich auch den Mitarbeitern der Bauaufsicht nur wenig Entscheidungsspielraum.



Sehen Sie sich hier ein Projektbeispiel an, das recht individuell geplant wurde, obwohl der Bebauungsplan gefühlt so groß wie das Saarland war:


 

Schöne Grüße, Karolina Kulik, Architektin












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